AGB – Allgemeine Geschäftsbedinungen der Umzugsfirma Regional Umzüge AG
Juni 2026.
Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Regional Umzüge AG für Transport-und Zusatzleistungen. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarungen dar. Sie ersetzten alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.
1. Pflichten der Regional Umzüge AG
Die Hauptpflicht der Regional Umzüge AG besteht im Organisieren der angenommene Aufträge. Die Regional Umzüge AG ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Reinigung: Falls nötig führt die Regional Umzüge AG die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch. Darüber hinaus muss die Regional Umzüge AG bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunde muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Auftrages benötigte Angaben machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die Regional Umzüge AG einen angemessenen Zuschlag verlangen.
3. Preise
Die Preise werden entweder Pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lagerungen werden den Kunden auf ganze Monaten berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 4 Stunden pro Umzugsauftrag
4. Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:
– Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.)
– Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen
– Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren
– Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen
– Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.
4.1. Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind:
– Terrasse Hochdruck reinigen, Bohrlöcher zugipsen, Flecken an den Wänden radieren, Shampoonieren von Teppichen, Fugen reinigen, Polieren von Stein- und Parkettböden und spezielle Anbauten, (z.B. Wintergärten).
5. Bezahlung
Aufträge innerhalb der Schweiz, sind nach Beendigung des Auftrags am Zielort in Bar / Twint direkt an den Teamleiter zu bezahlen, ausser es besteht eine besondere Vereinbarung mit der Regional Umzüge AG Ausgenommen davon sind Firmen, welche für Aufträge innerhalb der Schweiz immer eine Rechnung erhalten. Die Zahlungsfrist bei Rechnungen beträgt 30 Tage. Bei einer Übersiedlung von der Schweiz ins Ausland oder einer Kundschaft, welche nicht in der Schweiz ansässig ist, muss 70% des offerierten Betrages per Vorauszahlung beglichen werden. Der Restbetrag ist nach Beendigung des Auftrags am Zielort in Bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen.
6. Versicherung
Transportversicherung: CHF 50’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 10’000’000.- oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
7. Rücktritt des Auftraggebers
Bei Stornierung von bereits erteilten Auftrag (Umzug, Transport, Reinigung, Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen 70% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Diese Regelung gilt nicht bei einer Terminverschiebung des Auftrags. In diesem Fall entstehen keine Stornierungskosten.
8. Rücktritt des Auftragnehmers
Die Regional Umzüge AG kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
9. Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.
10. Arbeitsaufwand
Unser mindest Stundenaufwand beträgt immer 3 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird. Reinigungen mit Abgabegarantie: Ist ein Kärcher Hochdruckreiniger nicht im Pauschalpreis inbegriffen.
11. Haftung
Die Regional Umzüge AG haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Regional Umzüge AG haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Regional Umzüge AG nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Regional Umzüge AG beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Regional Umzüge AG beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
12. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der Regional Umzüge AG innert 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
13. Datenschutz
Die Regional Umzüge AG wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Regional Umzüge AG erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die Regional Umzüge AG verpflichtet insbesondere seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Dietikon.
15. Gültigkeit
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab Juni 2026 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.
Regensdorf, Juni 2026
Alle Rechte vorbehalten
Regional Umzüge AG