Allgemeine Geschäftsbedingungen Regional Umzüge & Transporte GmbH

Umzug AGB – Allgemeine Geschäftsbedinungen der Umzugsfirma Regional Umzüge & Transporte GmbH

Oktober 2018.

Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Regional Umzüge & Transporte GmbH für Transport-und Zusatzleistungen. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarungen dar. Sie ersetzten alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

1. Pflichten der Regional Umzüge & Transporte GmbH

Die Hauptpflicht der Regional Umzüge & Transporte GmbH besteht im Organisieren der angenommene Aufträge. Die Regional Umzüge & Transporte GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Reinigung: Falls nötig führt die Regional Umzüge & Transporte GmbH die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch. Darüber hinaus muss die Regional Umzüge & Transporte GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

2. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Auftrages benötigte Angaben machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die Regional Umzüge & Transporte GmbH einen angemessenen Zuschlag verlangen.

3. Preise

Die Preise werden entweder Pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lagerungen werden den Kunden auf ganze Monaten berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 3 Stunden pro Umzugsauftrag

4. Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:

– Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.)

– Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen

– Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren

– Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen

– Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.

4.1. Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind:

– Terrasse Hochdruck reinigen, Bohrlöcher zugipsen, Flecken an den Wänden radieren, Shampoonieren von Teppichen, Fugen reinigen, Polieren von Stein- und Parkettböden und spezielle Anbauten, (z.B. Wintergärten).

5. Bezahlung

Aufträge innerhalb der Schweiz, sind nach Beendigung des Auftrags am Zielort in Bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen, ausser es besteht eine besondere Vereinbarung mit der Regional Umzüge & Transporte GmbH. Ausgenommen davon sind Firmen, welche für Aufträge innerhalb der Schweiz immer eine Rechnung erhalten. Die Zahlungsfrist bei Rechnungen beträgt 7 Tage. Bei einer Übersiedlung von der Schweiz ins Ausland oder einer Kundschaft, welche nicht in der Schweiz ansässig ist, muss 70% des offerierten Betrages per Vorauszahlung beglichen werden. Der Restbetrag ist nach Beendigung des Auftrags am Zielort in Bar direkt an den Teamleiter zu bezahlen.

6. Versicherung

Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.- oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

7. Rücktritt des Auftraggebers

Bei Stornierung von bereits erteilten Auftrag (Umzug, Reinigung, Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von CHF 500.- zu stellen. Das gilt nicht für Terminverschiebungen vom Auftrag.

8. Rücktritt des Auftragnehmers

Die Regional Umzüge & Transporte GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

9. Besondere Vereinbarung

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

10. Arbeitsaufwand

Unser mindest Stundenaufwand beträgt immer 3 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird. Reinigungen mit Abgabegarantie: Ist ein Kärcher Hochdruckreiniger nicht im Pauschalpreis inbegriffen.

11. Haftung

Die Regional Umzüge & Transporte GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Regional Umzüge GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Regional Umzüge & Transporte GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Regional Umzüge & Transporte GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Regional Umzüge & Transporte GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

12. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der Regional Umzüge & Transporte GmbH innert 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

13. Datenschutz

Die Regional Umzüge & Transporte GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Regional Umzüge GmbH erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die Regional Umzüge & Transporte GmbH verpflichtet insbesondere seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Dietikon.

15. Gültigkeit

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab Oktober 2018 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.

Dällikon, Oktober 2021

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